Kosten für eine Zahnspange

Kosten-Test

Der Zahnspangen-Kosten-Test

Was kostet Sie eine kieferorthopädische Behandlung?
Was übernimmt die Krankenkasse?

Ein persönliches Gespräch mit dem Kieferorthopäden ist durch nichts zu ersetzen.
Im Zahnspangen-Kosten-Test vermitteln wir jedoch eine Vorstellung, ob und wenn ja welche Kosten bei ihrer Wunschzahnspange auf Sie zukommen könnten.

Exakte Informationen zu Ihren individuellen Kosten erhalten Sie nach einer ersten Untersuchung bei einem für Sie kostenfreien Erstberatungsgespräch.

Wie viel kostet meine Zahnspange?

Frage 1: Für wen soll der Test durchgeführt werden?

Frage 2: Wie alt sind Sie bei Behandlungsbeginn?

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Frage 2: Wie alt sind Sie bei Behandlungsbeginn?

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Frage 3: Wie ist der Versicherungsstatus?

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1 Eine Zusatzversicherung ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Achtung: Bei vielen Zusatzversicherungen sind kieferorthopädische Leistungen teilweise oder ganz ausgeschlossen.

2 Einen Beihilfeanspruch haben deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter

Ergebnis

Kostenerstattung: bis zu 100%
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet bei Versicherten über 18 Jahren keine Behandlungskosten (Ausnahme: sehr schwere Zahn-/Kieferfehlstellungen, die ein kombiniertes kieferorthopädisch- kieferchirurgisches Vorgehen erfordern).
Wir bieten übrigens allen unseren Patienten die Möglichkeit einer zinslosen Teilzahlung an, da wir der Überzeugung sind, dass unabhängig von finanziellen Möglichkeiten immer eine Behandlung möglich sein sollte, wenn diese erforderlich ist.
Genauere Auskünfte über die Therapie und die damit verbundenen Kosten erhalten Sie von Ihrem Kieferorthopäden.

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Ergebnis

Kostenerstattung: bis zu 100%
Die private Krankenversicherung wird die anfallenden Behandlungskosten tarifgemäß übernehmen. Bitte beachten Sie: Auch wenn Ihr Tarif eine 100%ige Versicherung vorsieht, werden oft nicht alle Kosten uneingeschränkt erstattet.
Genauere Auskünfte über die Therapie und die damit verbundenen Kosten erhalten Sie von Ihrem Kieferorthopäden.

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Ergebnis

Kostenerstattung: bis zu 100%
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet bei Versicherten über 18 Jahren keine Behandlungskosten (Ausnahme: sehr schwere Zahn-/Kieferfehlstellungen, die ein kombiniertes kieferorthopädisch- kieferchirurgisches Vorgehen erfordern).
Die Zusatzversicherung erstattet tarifgemäß einen Teil der Behandlungskosten.
Wir bieten übrigens allen unseren Patienten die Möglichkeit einer zinslosen Teilzahlung an, da wir der Überzeugung sind, dass unabhängig von finanziellen Möglichkeiten immer eine Behandlung möglich sein sollte, wenn diese erforderlich ist.
Genauere Auskünfte über die Therapie und die damit verbundenen Kosten erhalten Sie von Ihrem Kieferorthopäden

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Ergebnis

Kostenerstattung: bis zu 100%
Die private Krankenversicherung wird tarifgemäß einen Teil der Behandlungskosten übernehmen.
Bitte beachten Sie: Auch wenn Ihr Tarif eine 100%ige Versicherung vorsieht, werden oft nicht alle Kosten uneingeschränkt erstattet.
Die Beihilfe erstattet bei Versicherten über 18 Jahren keine Behandlungskosten (Ausnahme: sehr schwere Zahn-/Kieferfehlstellungen, die ein kombiniertes kieferorthopädisch-kieferchirurgisches Vorgehen erfordern).
Genauere Auskünfte über die Therapie und die damit verbundenen Kosten erhalten Sie von Ihrem Kieferorthopäden.

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Frage 3: Wie ist der Versicherungsstatus?

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1 Eine Zusatzversicherung ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Achtung: Bei vielen Zusatzversicherungen sind kieferorthopädische Leistungen teilweise oder ganz ausgeschlossen.

2 Einen Beihilfeanspruch haben deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter

Frage 3: Wie ist der Versicherungsstatus?

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1 Eine Zusatzversicherung ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Achtung: Bei vielen Zusatzversicherungen sind kieferorthopädische Leistungen teilweise oder ganz ausgeschlossen.

2 Einen Beihilfeanspruch haben deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter

Ergebnis

Kostenerstattung: bis zu 100%
Die private Krankenversicherung wird die anfallenden Behandlungskosten tarifgemäß übernehmen. Bitte beachten Sie: Auch wenn Ihr Tarif eine 100%ige Versicherung vorsieht, werden oft nicht alle Kosten uneingeschränkt erstattet.
Genauere Auskünfte über die Therapie und die damit verbundenen Kosten erhältst Du von Deinem Kieferorthopäden.

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Ergebnis

Kostenerstattung: bis zu 100%
Die private Krankenversicherung wird tarifgemäß einen Teil der Behandlungskosten übernehmen (20 – 50%).
Der andere Anteil der Behandlungskosten wird tarifgemäß von der Beihilfe übernommen (50 – 80%).
Genauere Auskünfte über die Therapie und die damit verbundenen Kosten erhältst Du von Deinem Kieferorthopäden.

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Kostenerstattung: bis zu 100%
Die private Krankenversicherung wird die anfallenden Behandlungskosten tarifgemäß übernehmen. Bitte beachten Sie: Auch wenn Ihr Tarif eine 100%ige Versicherung vorsieht, werden oft nicht alle Kosten uneingeschränkt erstattet.
Genauere Auskünfte über die Therapie und die damit verbundenen Kosten erhalten Sie von Ihrem Kieferorthopäden.

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Ergebnis

Kostenerstattung: bis zu 100%
Die private Krankenversicherung wird tarifgemäß einen Teil der Behandlungskosten übernehmen (20 – 50%).
Der andere Anteil der Behandlungskosten wird tarifgemäß von der Beihilfe übernommen (50 – 80%). Genauere Auskünfte über die Therapie und die damit verbundenen Kosten erhalten Sie von Ihrem Kieferorthopäden.

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Frage 4: Welche KIG3-Stufe liegt vor?

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3 KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppen
Die KIG-Einstufung ist nur für gesetzlich versicherte Patienten relevant. Je nach KIG-Stufe übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung tarifgemäß Behandlungskosten.
Die KIG-Stufe wird kurz vor Behandlungsbeginn durch den Kieferorthopäden ermittelt. Die KIG gilt seit 01.01.2002 bundesweit und löste das bis dahin geltende therapieorientierte Indikationssystem ab

Frage 4: Welche KIG3-Stufe liegt vor?

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3 KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppen
Die KIG-Einstufung ist nur für gesetzlich versicherte Patienten relevant. Je nach KIG-Stufe übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung tarifgemäß Behandlungskosten.
Die KIG-Stufe wird kurz vor Behandlungsbeginn durch den Kieferorthopäden ermittelt. Die KIG gilt seit 01.01.2002 bundesweit und löste das bis dahin geltende therapieorientierte Indikationssystem ab

Ergebnis

Kostenerstattung: 0%
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet bei den KIG – Stufen 1 und 2 keine Behandlungskosten.
Die Behandlungskosten werden vollständig durch den Versicherungsnehmer getragen.
Wir bieten übrigens allen unseren Patienten die Möglichkeit einer zinslosen Teilzahlung an, da wir der Überzeugung sind, dass unabhängig von finanziellen Möglichkeiten immer eine Behandlung möglich sein sollte, wenn diese erforderlich ist.
Genauere Auskünfte über die Therapie und die damit verbundenen Kosten erhältst Du von Deinem Kieferorthopäden.

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Ergebnis

Kostenerstattung: bis zu 100%
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung.
Für moderne und komfortablere Behandlungsmethoden können Zusatzkosten entstehen.
Wir bieten übrigens allen unseren Patienten die Möglichkeit einer zinslosen Teilzahlung an, da wir der Überzeugung sind, dass unabhängig von finanziellen Möglichkeiten immer eine Behandlung möglich sein sollte, wenn diese erforderlich ist.
Genauere Auskünfte über die Therapie und die damit verbundenen Kosten erhältst Du von Deinem Kieferorthopäden.

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Ergebnis

Kostenerstattung: bis zu 100%
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt – je nach KIG1-Stufe – die Kosten für eine ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung.
Für moderne und komfortablere Behandlungsmethoden können Zusatzkosten entstehen.
Wir bieten übrigens allen unseren Patienten die Möglichkeit einer zinslosen Teilzahlung an, da wir der Überzeugung sind, dass unabhängig von finanziellen Möglichkeiten immer eine Behandlung möglich sein sollte, wenn diese erforderlich ist.
Genauere Auskünfte über die Therapie und die damit verbundenen Kosten erhältst Du von Deinem Kieferorthopäden.

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Frage 4: Welche KIG3-Stufe liegt vor?

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3 KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppen
Die KIG-Einstufung ist nur für gesetzlich versicherte Patienten relevant. Je nach KIG-Stufe übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung tarifgemäß Behandlungskosten.
Die KIG-Stufe wird kurz vor Behandlungsbeginn durch den Kieferorthopäden ermittelt. Die KIG gilt seit 01.01.2002 bundesweit und löste das bis dahin geltende therapieorientierte Indikationssystem ab

Ergebnis

Kostenerstattung: bis zu 100%
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet bei den KIG1-Stufen 1 und 2 keine Behandlungskosten.
Die Zusatzversicherung erstattet tarifgemäß einen Teil der Behandlungskosten.
Wir bieten übrigens allen unseren Patienten die Möglichkeit einer zinslosen Teilzahlung an, da wir der Überzeugung sind, dass unabhängig von finanziellen Möglichkeiten immer eine Behandlung möglich sein sollte, wenn diese erforderlich ist.
Genauere Auskünfte über die Therapie und die damit verbundenen Kosten erhältst Du von Deinem Kieferorthopäden.

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Ergebnis

Kostenerstattung: bis zu 100%
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung.
Für moderne und komfortablere Behandlungsmethoden können Zusatzkosten entstehen.
Die Zusatzversicherung erstattet tarifgemäß einen Teil der Zusatzkosten.
Wir bieten übrigens allen unseren Patienten die Möglichkeit einer zinslosen Teilzahlung an, da wir der Überzeugung sind, dass unabhängig von finanziellen Möglichkeiten immer eine Behandlung möglich sein sollte, wenn diese erforderlich ist.
Genauere Auskünfte über die Therapie und die damit verbundenen Kosten erhältst Du von Deinem Kieferorthopäden.

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Kostenerstattung: bis zu 100%
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt – je nach KIG1-Stufe – die Kosten für eine ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung.
Für moderne und komfortablere Behandlungsmethoden können Zusatzkosten entstehen.
Die Zusatzversicherung erstattet tarifgemäß einen Teil der Zusatzkosten.
Wir bieten übrigens allen unseren Patienten die Möglichkeit einer zinslosen Teilzahlung an, da wir der Überzeugung sind, dass unabhängig von finanziellen Möglichkeiten immer eine Behandlung möglich sein sollte, wenn diese erforderlich ist.
Genauere Auskünfte über die Therapie und die damit verbundenen Kosten erhältst Du von Deinem Kieferorthopäden.

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Kostenerstattung: 0%
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet bei den KIG1 – Stufen 1 und 2 keine Behandlungskosten. Die Behandlungskosten werden vollständig durch den Versicherungsnehmer getragen.
Wir bieten übrigens allen unseren Patienten die Möglichkeit einer zinslosen Teilzahlung an, da wir der Überzeugung sind, dass unabhängig von finanziellen Möglichkeiten immer eine Behandlung möglich sein sollte, wenn diese erforderlich ist.
Genauere Auskünfte über die Therapie und die damit verbundenen Kosten erhalten Sie von Ihrem Kieferorthopäden.

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Kostenerstattung: bis zu 100% Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung.
Für moderne und komfortablere Behandlungsmethoden können Zusatzkosten entstehen.
Wir bieten übrigens allen unseren Patienten die Möglichkeit einer zinslosen Teilzahlung an, da wir der Überzeugung sind, dass unabhängig von finanziellen Möglichkeiten immer eine Behandlung möglich sein sollte, wenn diese erforderlich ist.
Genauere Auskünfte über die Therapie und die damit verbundenen Kosten erhalten Sie von Ihrem Kieferorthopäden.

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Kostenerstattung: bis zu 100%
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt – je nach KIG1-Stufe – die Kosten für eine ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung.
Für moderne und komfortablere Behandlungsmethoden können Zusatzkosten entstehen.
Wir bieten übrigens allen unseren Patienten die Möglichkeit einer zinslosen Teilzahlung an, da wir der Überzeugung sind, dass unabhängig von finanziellen Möglichkeiten immer eine Behandlung möglich sein sollte, wenn diese erforderlich ist.
Genauere Auskünfte über die Therapie und die damit verbundenen Kosten erhalten Sie von Ihrem Kieferorthopäden.

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3 KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppen
Die KIG-Einstufung ist nur für gesetzlich versicherte Patienten relevant. Je nach KIG-Stufe übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung tarifgemäß Behandlungskosten.
Die KIG-Stufe wird kurz vor Behandlungsbeginn durch den Kieferorthopäden ermittelt. Die KIG gilt seit 01.01.2002 bundesweit und löste das bis dahin geltende therapieorientierte Indikationssystem ab

Ergebnis

Kostenerstattung: bis zu 100%
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet bei den KIG1-Stufen 1 und 2 keine Behandlungskosten. Die Zusatzversicherung erstattet tarifgemäß einen Teil der Behandlungskosten.
Wir bieten übrigens allen unseren Patienten die Möglichkeit einer zinslosen Teilzahlung an, da wir der Überzeugung sind, dass unabhängig von finanziellen Möglichkeiten immer eine Behandlung möglich sein sollte, wenn diese erforderlich ist.
Genauere Auskünfte über die Therapie und die damit verbundenen Kosten erhalten Sie von Ihrem Kieferorthopäden.

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Kostenerstattung: bis zu 100%
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung.
Für moderne und komfortablere Behandlungsmethoden können Zusatzkosten entstehen.
Die Zusatzversicherung erstattet tarifgemäß einen Teil der Zusatzkosten.
Wir bieten übrigens allen unseren Patienten die Möglichkeit einer zinslosen Teilzahlung an, da wir der Überzeugung sind, dass unabhängig von finanziellen Möglichkeiten immer eine Behandlung möglich sein sollte, wenn diese erforderlich ist.
Genauere Auskünfte über die Therapie und die damit verbundenen Kosten erhalten Sie von Ihrem Kieferorthopäden.

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Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt – je nach KIG1-Stufe – die Kosten für eine ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung.
Für moderne und komfortablere Behandlungsmethoden können Zusatzkosten entstehen.
Die Zusatzversicherung erstattet tarifgemäß einen Teil der Zusatzkosten.
Wir bieten übrigens allen unseren Patienten die Möglichkeit einer zinslosen Teilzahlung an, da wir der Überzeugung sind, dass unabhängig von finanziellen Möglichkeiten immer eine Behandlung möglich sein sollte, wenn diese erforderlich ist.
Genauere Auskünfte über die Therapie und die damit verbundenen Kosten erhalten Sie von Ihrem Kieferorthopäden.

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Fragen und Antworten

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